AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Europe hostin AT Business Solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Homepage
der Firma Europe hosting AT IT Business Solutions
Gültig ab 1. Dezember. 2008

  1. Umfang und Gültigkeit
    1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europe hosting AT IT Solutions (im Folgenden „ES“ genannt)
    gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ES gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) erbringt. Sie gelten
    auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
    1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn diesen von ES ausdrücklich und
    schriftlich zu gestimmt werden.
    1.3. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
    bedürfen der Schriftform.
    1.4. Der Gerichtsstand ist Wien.
    1.5. Erfüllungsort ist der Sitz von ES.
  2. Leistung und Honorar
    2.1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, in Ermangelung
    derselben gelten die im Anbot angeführten Preise. Die angeführten Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer.
    2.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
    von ES schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird ES den Kunden auf die höheren
    Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei
    Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
    2.3. Der Honoraranspruch seitens ES besteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
    2.4. Für alle Arbeiten von ES, die aus welchem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auch immer nicht zur
    Ausführung gelangen, gebührt ES eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der
    Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an ES
    zurückzustellen.
    2.5. Falls bereits beauftragte Leistungen vor der Fertigstellung abgebrochen werden, so werden ES vom
    Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten (einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und einschließlich
    eventuell anfallender Stornierungskosten) ersetzt.
    2.6. Die Nutzung der von ES zu erbringenden Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe
    dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ES.
  3. Termine
    3.1. ES bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den
    Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er ES eine
    angemessene Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ES. Eine
    Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober
    Fahrlässigkeit von ES. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden ES jedenfalls von der Einhaltung
    des vereinbarten Liefertermins.
  4. Urheber- und Leistungsschutzrechte
    4.1. Der Kunde erwirbt – soweit nichts Abweichendes vereinbart – durch vollständige Zahlung des Honorars das
    Recht der nicht ausschließlichen Nutzung der von ES erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im
    vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen bzw. Bearbeitungen von ES-Leistungen durch den Kunden oder von
    ihm beauftragten Dritten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch ES und – soweit die Leistungen
    urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind – des Urhebers bzw. Leistungsschutz- berechtigten
    zulässig.
    4.2. Für jede Nutzung von ES-Leistungen durch den Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
    Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die vorherige
    Zustimmung von ES erforderlich. Sofern keine wichtigen Interesen des Urhebers oder von ES dieser Nutzung
    entgegenstehen wird ES gegen Bezahlung einer gesonderten angemesenen Vergütung seine Zustimmung erteilen.
    4.3. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte und/oder Nutzungserlaubnis am von ihm
    zur Verfügung gestellten Content (Bilder, Texte, Fotos usw.) zu verfügen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung
    und zur Online-Nutzung. Wird ES von einem Dritten gerichtlich oder außergerichtlich wegen der Nutzung der vom
    Auftraggeber beigestellten Materialien in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber ES vollkommen schadund
    klaglos und ersetzt ES über erste schriftliche Aufforderung denjenigen Aufwand, der aus einer derartigen
    Inanspruchnahme Dritter zusätzlich erwachsen ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Leistungserbringung
    zeitlich unbegrenzt bestehen.
    4.4. Vom Auftraggeber eingebrachte Anregungen, Vorschläge und dergleichen haben keinen Einfluss auf die
    Bemessung des Honorars und begründen kein Urheberrecht des Kunden an den urheberrechtlich geschützten
    Leistungen von ES. ES hat das Recht, erbrachte Leistungen (inkl. Hyperlink) zu signieren und zum Zweck der
    Eigenwerbung einzusetzen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch ein Entgeltanspruch zukommt. Es ist dem
    Auftraggeber untersagt, die Signatur (+Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
    4.5. Erhält ES nach einer Produktvorstellung keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ES, insbesondere die
    Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von ES; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher
    Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an ES zurückzustellen. Werden die
    im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht
    in von ES gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist ES berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte
    anderweitig zu verwenden.
  5. Zahlung
    5.1. Zahlungsziele und Skontoabzüge gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von ES schriftlich akzeptiert
    worden sind.
    5.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ES.
    5.3. ES ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit
    schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
    5.4. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ES und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
    behaupteter, aber von ES nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
    5.5. Die Zahlungsmodalitäten werden in jedem abgeschlossenen Werkvertrag in der in der Auftragsbestägigung
    angefäührt. Sollte keine Informationen über Zahlungstermine angegeben sein, sind 30% der Auftragssumme bei
    Projektstart und 70% bei Abnahme des Projektes zu zahlen. In weiterer Folge ist die Auftragnehmerin berechtigt,
    je nach Projektfortschritt eine monatliche Abrechnung zu erstellen und Teilrechnungen zu legen, welche gemäß
    Punkt 7.3 ebenfalls binnen 14 Tagen nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig sind.
    5.6. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 7 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei
    fällig. Bei Zahlungsverzug ist ES berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. sowie angefallene Kosten für
    Mahnung und Inkasso zu verrechnen.
  6. Abnahme und Teilabnahme
    6.1. ES ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese dem Auftraggeber zur Teilabnahme zu präsentieren.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren und bei Mängelfreiheit abzunehmen.
    6.2. Alle Leistungen von ES, die dem Kunden zur Abnahme oder Teilabnahme präsentiert werden, sind vom Kunden
    innerhalb der Abnahmefrist von einer Woche ab Vorstellung der Leistungsergebnisse dahin zu überprüfen, ob diese
    den vertraglichen Anforderungen entsprechen und dies schriftlich zu bestätigen bzw. zu Protokoll zu erklären.
    Beanstandungen betreffend im Zeitpunkt der Abnahme eindeutig erkennbarer Mängel sind ES umgehend
    mitzuteilen.
    6.3. Behält sich der Kunde bei der Abnahme (Teilabnahme) eine Erklärung hinsichtlich allfälliger Mängel vor und
    erfolgt innerhalb der Abnahmefrist (eine Woche ab Vorstellung des Leistungsergebnisses) keine schriftliche und
    begründete Beanstandung (Mängelliste) durch den Kunden, gelten die Leistungsergebnisse mit dem Zeitpunkt der
    Präsentation als vertragskonform abgenommen. Davon nicht erfasst sind im Abnahmezeitpunkt nicht eindeutig
    erkennbare Mängel.
    6.4. Bei Beanstandungen wird ES die in der Mängelliste angeführten Fehler zügig beseitigen und die
    Leistungsergebnisse neuerlich zur Abnahme oder Teilabnahme vorstellen.
    6.5. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
    Zulässigkeit der Agenturleistungen auf eigene Kosten überprüfen lassen. Unterbleibt eine solche Prüfung aus
    welchen Gründen auch immer und führt dies zu einem Schaden, so haftet ES nur dann, wenn Fahrlässigkeit zur
    Last gelegt werden kann. ES veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden;
    die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
    6.6. ES haftet in keiner Weise für zeitliche Verzögerungen, die durch zu spät übermittelte Materialien (Texte,
    Bilder, etc.) bzw. verspätete Freigaben durch den Auftraggeber entstehen. Wünscht der Kunde nach
    Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen
    ebenfalls entsprechend.
  7. Gewährleistung und Haftung
    7.1. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der
    Leistung durch ES zu.
    7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
    Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
    Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
    grober Fahrlässigkeit seitens ES beruhen. Soweit ES demnach eine Haftung trifft, sind allfällige Ansprüche des
    Kunden betragsmäßig mit dem finanziellen Wert der Eigenleistungen von ES begrenzt. Für die ihr zur Bearbeitung
    überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt ES keine Haftung.
    7.3. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9
    Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
    7.4. ES haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für die Daten, die über ES zugänglich sind. ES behält
    sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote seiner Internet-Dienste zu sperren, wenn Rechtsvorschriften,
    etwa das Telekommunikationsgesetz, oder behördliche Auflagen es erfordern.
    7.5. ES betreibt die angebotenen Internet-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
    Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ES übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Internet-Dienste ohne
    Unterbrechung zugänglich sind und gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiteres ist ES
    berechtigt, gespeicherte E-Mails und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.
  8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
    8.1. ES, deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Spezialisten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die
    ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
    Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
    8.2. ES darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten
    nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
    8.3. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Spezialisten gilt auch für die Zeit
    nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur
    Auskunftserteilung besteht.
    8.4. ES ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des
    Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. ES gewährleistet gemäß den
    Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. ES überlassenes
    Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der
    Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
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