- 11/19/23 9:55 AM
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Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Europe hostin AT Business Solutions GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Homepage
der Firma Europe hosting AT IT Business Solutions
Gültig ab 1. Dezember. 2008
- Umfang und Gültigkeit
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europe hosting AT IT Solutions (im Folgenden „ES“ genannt)
gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ES gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) erbringt. Sie gelten
auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn diesen von ES ausdrücklich und
schriftlich zu gestimmt werden.
1.3. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Gerichtsstand ist Wien.
1.5. Erfüllungsort ist der Sitz von ES. - Leistung und Honorar
2.1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, in Ermangelung
derselben gelten die im Anbot angeführten Preise. Die angeführten Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
von ES schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird ES den Kunden auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei
Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
2.3. Der Honoraranspruch seitens ES besteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
2.4. Für alle Arbeiten von ES, die aus welchem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auch immer nicht zur
Ausführung gelangen, gebührt ES eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der
Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an ES
zurückzustellen.
2.5. Falls bereits beauftragte Leistungen vor der Fertigstellung abgebrochen werden, so werden ES vom
Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten (einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und einschließlich
eventuell anfallender Stornierungskosten) ersetzt.
2.6. Die Nutzung der von ES zu erbringenden Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe
dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ES. - Termine
3.1. ES bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den
Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er ES eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ES. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von ES. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden ES jedenfalls von der Einhaltung
des vereinbarten Liefertermins. - Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1. Der Kunde erwirbt – soweit nichts Abweichendes vereinbart – durch vollständige Zahlung des Honorars das
Recht der nicht ausschließlichen Nutzung der von ES erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im
vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen bzw. Bearbeitungen von ES-Leistungen durch den Kunden oder von
ihm beauftragten Dritten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch ES und – soweit die Leistungen
urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind – des Urhebers bzw. Leistungsschutz- berechtigten
zulässig.
4.2. Für jede Nutzung von ES-Leistungen durch den Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die vorherige
Zustimmung von ES erforderlich. Sofern keine wichtigen Interesen des Urhebers oder von ES dieser Nutzung
entgegenstehen wird ES gegen Bezahlung einer gesonderten angemesenen Vergütung seine Zustimmung erteilen.
4.3. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte und/oder Nutzungserlaubnis am von ihm
zur Verfügung gestellten Content (Bilder, Texte, Fotos usw.) zu verfügen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung
und zur Online-Nutzung. Wird ES von einem Dritten gerichtlich oder außergerichtlich wegen der Nutzung der vom
Auftraggeber beigestellten Materialien in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber ES vollkommen schadund
klaglos und ersetzt ES über erste schriftliche Aufforderung denjenigen Aufwand, der aus einer derartigen
Inanspruchnahme Dritter zusätzlich erwachsen ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Leistungserbringung
zeitlich unbegrenzt bestehen.
4.4. Vom Auftraggeber eingebrachte Anregungen, Vorschläge und dergleichen haben keinen Einfluss auf die
Bemessung des Honorars und begründen kein Urheberrecht des Kunden an den urheberrechtlich geschützten
Leistungen von ES. ES hat das Recht, erbrachte Leistungen (inkl. Hyperlink) zu signieren und zum Zweck der
Eigenwerbung einzusetzen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch ein Entgeltanspruch zukommt. Es ist dem
Auftraggeber untersagt, die Signatur (+Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
4.5. Erhält ES nach einer Produktvorstellung keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ES, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von ES; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher
Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an ES zurückzustellen. Werden die
im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht
in von ES gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist ES berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte
anderweitig zu verwenden. - Zahlung
5.1. Zahlungsziele und Skontoabzüge gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von ES schriftlich akzeptiert
worden sind.
5.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ES.
5.3. ES ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit
schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
5.4. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ES und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von ES nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
5.5. Die Zahlungsmodalitäten werden in jedem abgeschlossenen Werkvertrag in der in der Auftragsbestägigung
angefäührt. Sollte keine Informationen über Zahlungstermine angegeben sein, sind 30% der Auftragssumme bei
Projektstart und 70% bei Abnahme des Projektes zu zahlen. In weiterer Folge ist die Auftragnehmerin berechtigt,
je nach Projektfortschritt eine monatliche Abrechnung zu erstellen und Teilrechnungen zu legen, welche gemäß
Punkt 7.3 ebenfalls binnen 14 Tagen nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig sind.
5.6. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 7 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei
fällig. Bei Zahlungsverzug ist ES berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. sowie angefallene Kosten für
Mahnung und Inkasso zu verrechnen. - Abnahme und Teilabnahme
6.1. ES ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese dem Auftraggeber zur Teilabnahme zu präsentieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren und bei Mängelfreiheit abzunehmen.
6.2. Alle Leistungen von ES, die dem Kunden zur Abnahme oder Teilabnahme präsentiert werden, sind vom Kunden
innerhalb der Abnahmefrist von einer Woche ab Vorstellung der Leistungsergebnisse dahin zu überprüfen, ob diese
den vertraglichen Anforderungen entsprechen und dies schriftlich zu bestätigen bzw. zu Protokoll zu erklären.
Beanstandungen betreffend im Zeitpunkt der Abnahme eindeutig erkennbarer Mängel sind ES umgehend
mitzuteilen.
6.3. Behält sich der Kunde bei der Abnahme (Teilabnahme) eine Erklärung hinsichtlich allfälliger Mängel vor und
erfolgt innerhalb der Abnahmefrist (eine Woche ab Vorstellung des Leistungsergebnisses) keine schriftliche und
begründete Beanstandung (Mängelliste) durch den Kunden, gelten die Leistungsergebnisse mit dem Zeitpunkt der
Präsentation als vertragskonform abgenommen. Davon nicht erfasst sind im Abnahmezeitpunkt nicht eindeutig
erkennbare Mängel.
6.4. Bei Beanstandungen wird ES die in der Mängelliste angeführten Fehler zügig beseitigen und die
Leistungsergebnisse neuerlich zur Abnahme oder Teilabnahme vorstellen.
6.5. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Agenturleistungen auf eigene Kosten überprüfen lassen. Unterbleibt eine solche Prüfung aus
welchen Gründen auch immer und führt dies zu einem Schaden, so haftet ES nur dann, wenn Fahrlässigkeit zur
Last gelegt werden kann. ES veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden;
die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
6.6. ES haftet in keiner Weise für zeitliche Verzögerungen, die durch zu spät übermittelte Materialien (Texte,
Bilder, etc.) bzw. verspätete Freigaben durch den Auftraggeber entstehen. Wünscht der Kunde nach
Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen
ebenfalls entsprechend. - Gewährleistung und Haftung
7.1. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der
Leistung durch ES zu.
7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seitens ES beruhen. Soweit ES demnach eine Haftung trifft, sind allfällige Ansprüche des
Kunden betragsmäßig mit dem finanziellen Wert der Eigenleistungen von ES begrenzt. Für die ihr zur Bearbeitung
überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt ES keine Haftung.
7.3. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9
Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
7.4. ES haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für die Daten, die über ES zugänglich sind. ES behält
sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote seiner Internet-Dienste zu sperren, wenn Rechtsvorschriften,
etwa das Telekommunikationsgesetz, oder behördliche Auflagen es erfordern.
7.5. ES betreibt die angebotenen Internet-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ES übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Internet-Dienste ohne
Unterbrechung zugänglich sind und gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiteres ist ES
berechtigt, gespeicherte E-Mails und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. - Verpflichtung zur Verschwiegenheit
8.1. ES, deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Spezialisten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die
ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
8.2. ES darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten
nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
8.3. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Spezialisten gilt auch für die Zeit
nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur
Auskunftserteilung besteht.
8.4. ES ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des
Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. ES gewährleistet gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. ES überlassenes
Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der
Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.